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Erhebung zur geplanten S-Bahnverlängerung

Im Dezember 2020 verschickten wir mit folgenden Anschreiben den angefügten Fragenkatalog an politisch Verantwortliche aus der Region.

 Projektkosten 20 Mio 2015 >>> 60 Mio 2019:>>> 120 Mio 2020 >>> Corona wirft Nahverkehr zurück >>>Langfristiger Bedeutungsverlust des Nahverkehrs droht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie alle tragen eine politische Verantwortung.

Sagen Sie uns Ihre Meinung! Ist eine Verbesserung der Bahnverbindung USI-Ffm. nur realisierbar, in dem man in lange andauernden Bauarbeiten über 120 Mio EUR ausgibt, die Gemeinden hinter Usingen dabei mindestens 10 Jahre abhängt, einen gesunden Baumbestand fällt, die Landschaft verschandelt, Flora und Fauna entlang der Gleise zerstört und die Interessen der betroffenen Bürger übergeht? Oder ist dies mit neuen, zukunftsweisenden Antriebstechnologien und intelligenten Bedienkonzepten, wie dem von der BI unter der Überschrift Taunusbahn 2.0 nicht schneller, einfacher, kostenextensiver, ohne große Baumaßnahmen, ohne Baulärm und Behinderungen, ohne Kahlschlag und im Einverständnis mit den Bürgern und dem Klima möglich?

Die Streckenführung der Taunusbahn 2.0 bleibt so wie heute als SE15 bestehen: Frankfurt Hbf—Brandoberndorf. Später kann die Strecke sogar bis zum Flughafen Terminal 3 verlängert werden. Hierzu wird in 14 dreiteilige Batterietriebwagen, wie z.B. Beispiel Mireo plus B von Siemens investiert. Dieser Triebzug hat eine gute Beschleunigung, eine Fahrgastkapazität wie der ET423, hat eine Universaltoilette und ist mit ca.70m Länge (in Doppeltraktion 140m) ideal für die Taunusbahn. Er ist geradezu wie gemacht für die Verbindung Frankfurt HBf- Friedrichsdorf-Brandoberndorf und zurück –

siehe https://www.mobility.siemens.com/global/de/portfolio/schiene/storys/absolut-zukunftsfaehig-der-mireo-plus- b.html

In den HVZ fahren die Züge im 1⁄2-Std.-Takt ab Brandoberndorf, ab Grävenwiesbach auch in den verkehrsarmen Zeiten im 1⁄2-Std.-Takt. Diese Züge fahren garantiert umsteigefrei und sind schneller von Brandoberndorf im Frankfurter Hbf. Auf die eigenständige RB15 haben dann auch die ständigen Verspätungen der S5 keine Auswirkungen mehr.

Dieses Konzept kennt große Vorteile: Es entlastet, ergänzt die S5, keine Oberleitung auf der TSB-Strecke, keine Rodungen, kein zweites Gleis in Wehrheim usw. und den Steuerzahler würde es ca. 65 Mill.€ (geschätzt) weniger kosten als das RMV/VHT- Konzept. Und die Akzeptanz bei den Fahrgästen und Bürgern ist gegeben – hier sind keine Klagen, wie beim VHT-Konzept zu erwarten.

Die Grundlagen der VHT Planung hingegen basieren auf völlig veralteten Planungsprämissen aus 2012, die inzwischen genannten Planungskosten schießen durch die Decke, mittlerweile in den 3stelligen Mio.-
Bereich. 
Gleichzeitig hat Corona die Fahrgastzahlen drastisch nach unten korrigiert. Studien belegen, dass gerade im ÖPNV auch nach Corona allzu viele Fahrgäste nicht mehr dabei sind. “Der öffentliche Verkehr bleibt auch im Herbst der Corona-Verlierer. Den Betreibern fehlen damit auch Ticketeinnahmen – das dürfte im nächsten Jahr so bleiben“. Und das betrifft auch die Gemeinden. Zwar kommt das Investment von Land und Bund, aber die laufenden Zug-Km-Kosten müssen vom Besteller bezahlt werden und da sind die Gemeinden mit im Boot.

Das RMV/VHT Projekt erinnert leider an Stuttgart 21 – Kostenexplosion auf Raten: Was 2014/15 mit 20 Millionen Euro begann, wurde uns im September 2019 als 60 Millionen Projekt vorgestellt und heute 14 Monate danach sind es 120 Millionen und wird trotz der Covid-19 bedingten drastischen Reduzierung der Fahrgastzahlen mit größter Selbstverständlichkeit gnadenlos weiter verfolgt, obwohl die alten Fahrgastzahlen auch nach Corona nicht mehr wieder kommen – die Schere zwischen Kosten und Nutzen hat sich weit geöffnet zulasten eines belastbaren positiven Nutzenindikators. Der von Corona beschleunigte Digitalisierungstrend der Wirtschaft und die auch in Zukunft stärkere Home-Office Nutzung machen eine Neubeurteilung des Projektes durch einen neutralen Gutachter sicherlich auch aus Sicht der Rechnungshöfe, des Bundes für Steuerzahler sowie der Aufsichtsbehörden erforderlich – siehe auch:

https://www.spiegel.de/auto/corona-folge-busse-und-bahnen-sind-wieder-die-verkehrsmittel-der-armenen- a-5c9eb3d4-077f-4122-b916-e60e04215d23

Und es wird dabei auch um die vom Vorhabenbetreiber konsequent verweigerte Bürgerbeteiligung gehen – einfach lächerlich, wie der VHT, die seit Stuttgart 21 geforderte frühzeitige Bürgerbeteiligung zulasten der Bürger interpretiert. Der Landrat als Aufsichtsbehörde hat in punkto Bürgerbeteiligung völlig versagt, obwohl wir doch in Bad Homburg mit Oberbürgermeister Hetjes ein leuchtendes Beispiel haben, wie echte Bürgerbeteiligung zur Umsetzung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten genutzt werden kann. Wir empfehlen die Lektüre des Handbuchs für eine gute Bürgerbeteiligung vom Bundesministerim für Verkehr und digitale Infrastruktur: frühzeitige Bürgerbeteiligung beginnt im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens schon in der Vorbereitungs- und frühen Planungsphase mit ersten Gesprächen mit Bürgerinitiativen, sofern bekannt. Gute Bürgerbeteiligung orientiert sich an der Maxime einer Integration der Bürgerbeteiligung in die Gesamtprojektplanung mit einem Dialogforum, einem Runden Tisch…. siehe auch

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/handbuch-buergerbeteiligung.pdf?__blob=publicationFile

Das politik- und sozialwissenschaftliche Verständnis von Partizipation knüpft an die Vorstellung an, den Bürger in einem partnerschaftlichen Verhältnis auf Augenhöhe mit der Verwaltung zu sehen und ihm ein Recht zur Mitentscheidung einzuräumen, ggf. auch sein Know-how für das Projekt aktiv zu nutzen. Das wäre in diesem Fall möglich gewesen, wie die Website der Bürgerinitiative eindrucksvoll und kenntnisreich bestätigt.

Als Bürgerinitiative pro Taunusbahn vertreten wir viele Bürger in Friedrichsdorf, Köppern, Wehrheim, Neu- Anspach und anderen betroffenen Gemeinden. In dieser Rolle möchten wir Sie im Kontext des inzwischen offengelegten VHT Projektes zur Elektrifizierung der Taunusbahn sowie der anstehenden Kommunalwahlen befragen. Bitte füllen Sie hierzu den beiliegenden Fragebogen aus.

Wir würden uns freuen, jetzt zum Ende der Offenlage des Planfeststellungsverfahrens und der neuen Projektzahlen Ihre persönliche und aktuelle Meinung zu einem Projekt kennenzulernen, das aus Sicht vieler Bürger inzwischen das Zeug zu einem neuen Stuttgart 21 hat.

Wir gehen davon aus, dass unsere Kommunalpolitiker gerade auch in Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen im März nächsten Jahres die Interessen der Bürger und Steuerzahler im Blick haben und freuen uns auf Ihre zeitnahen Antworten, die dieses Interesse unterstreichen werden.

WERDEN SIE AKTIV IM SINNE IHRER POLITISCHEN VERANTWORTUNG

DANKE!